Zum Hauptinhalt springen
Alle KollektionenAllgemein
So funktioniert die Steuer bei Kryptowährungen ab 2024
So funktioniert die Steuer bei Kryptowährungen ab 2024

21bitcoin vereinfacht die Versteuerung von Bitcoin für in Österreich ansässige Nutzer

Vor über einem Jahr aktualisiert

Wir haben tolle Neuigkeiten für dich als Nutzer aus Österreich!

Den Überblick über die Steuerpflichten zu behalten, kann eine Herausforderung sein. Diese Aufgabe nehmen wir dir jetzt ab!

Wir haben einen automatischen Prozess in 21bitcoin integriert, der den neuen österreichischen Steuervorschriften entspricht und dir die Versteuerung von Gewinnen durch Bitcoin komplett abnimmt.

Als regulierte und sichere Bitcoin-Plattform sind wir stolz, dir diesen Service anbieten zu können.

Mit dem 1. Januar 2024 tritt in Österreich eine Änderung der Besteuerung von Kryptowährungen und damit auch Bitcoin in Kraft. Diese Neuregelung ist für dich von Bedeutung, wenn du Bitcoin mit Gewinn verkaufst und in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig bist – d.h. deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hast.

Was ändert sich für dich?

Die neue Regelung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 Krypto-Handelsplattformen und Broker in Österreich verpflichtet sind, die Kapitalertragssteuer (KESt.) direkt bei der Veräußerung von Kryptowährungen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, sofern bei der Transaktion ein Gewinn erzielt wurde. Dies gilt für Kryptowährungen, die nach dem 1. März 2021 (Neubestand) erworben wurden. Der Steuersatz beträgt einheitlich 27,5%.

Für wen gilt diese Regelung?

Die Regelung betrifft alle Personen mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die Kryptowährungen nach dem 1. März 2021 erworben und verkauft haben.

So funktioniert unser Steuerprozess für Bitcoin-Verkäufe

Der Verkauf von nach dem 1. März 2021 erworbenen Bitcoin unterliegt der Kapitalertragssteuer. Wir berechnen die Steuer, indem wir deine Anschaffungskosten vom Verkaufspreis abziehen und 27,5% Steuer auf den erzielten Gewinn einbehalten.

Beispiel: Einmaliger Kauf

Kauf im Januar 2023: 1 BTC für €20.000

Verkauf im Januar 2024: 1 BTC für €45.000

Gewinn: €45.000 - €20.000 = €25.000

Kapitalertragsteuer (27,5%): €25.000 × 27,5% = €6.875

Auszahlung nach Abzug der Steuer (KESt.): €45.000 - €6.875 = €38.125

Beispiel: Mehrere Käufe

Erster Kauf im März 2023: 1 BTC für €20.000

Zweiter Kauf im April 2023: 1 BTC für €25.000

Dritter Kauf im Mai 2023: 1 BTC für €24.000

Verkauf im Januar 2024: 1 BTC für €45.000

Durchschnittlicher Kaufpreis: (€20.000 + €25.000 + €24.000) / 3 = €23.000

Gewinn: €45.000 - €23.000 = €22.000

Kapitalertragsteuer (27,5%): €22.000 × 27,5% = €6.050

Auszahlung nach Steuer (KESt.): €45.000 - €6.050 = €38.950

Pauschale Besteuerung bei fehlenden Daten

Falls keine Daten über die Anschaffungskosten und den Zeitpunkt des Erwerbs vorliegen, wird eine Pauschalbesteuerung vorgenommen, bei der 50% des Verkaufspreises als Anschaffungskosten angenommen werden. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, eine Steuererklärung einzureichen. Dies unterscheidet sich von anderen Fällen, in denen bei Vorliegen aller erforderlichen Daten keine Einreichung einer Steuererklärung nötig ist.

Verkauf von Altbestand

Für vor dem 1. März 2021 erworbene Bitcoin gilt, dass diese steuerfrei verkauft werden können. Hierbei ist es wichtig, dass du uns die Anschaffungskosten und den Zeitpunkt des Erwerbs mitteilst, um die Steuerbefreiung zu gewährleisten.


Haftungsausschluss

Bitte beachte, dass dieser Artikel allgemeine Informationen bietet und keine steuerliche Beratung darstellt. Für eine individuelle Beratung empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren.

Hat dies deine Frage beantwortet?